Datensicherheit & Compliance
Trainingsdaten sind Personendaten. Entsprechend behandeln wir sie.
In einem VR-Training entstehen Daten über einzelne Personen: wer hat geübt, wie oft, mit welchem Ergebnis. Das ist für den Betrieb nützlich und rechtlich zugleich heikel.
Wir klären deshalb früh, welche Daten überhaupt anfallen müssen, wo sie liegen, wer sie sehen darf und wann sie gelöscht werden. Lieber eine Angabe weniger erheben als eine zu viel.
Was das bringt
Betrieb in der EU
Die Anwendungen laufen auf Infrastruktur innerhalb der EU. Auf Wunsch richten wir den Betrieb in einem Konto des Kunden ein.
Rollen und Rechte
Wer welche Auswertung sehen darf, wird als Rollenkonzept festgelegt und nicht dem Zufall überlassen.
Nachvollziehbare Freigaben
Änderungen an Trainingsinhalten laufen über einen Freigabeschritt mit Verlauf. So bleibt belegbar, wer was freigegeben hat.
Verträge statt Zusicherungen
Auftragsverarbeitung und technische Maßnahmen halten wir schriftlich fest, damit die Prüfung im Haus des Kunden bestehen kann.
So gehen wir vor
- 1
Datenarten aufnehmen: Welche personenbezogenen Daten fallen im Betrieb tatsächlich an.
- 2
Zweck und Aufbewahrung festlegen: Wofür werden sie gebraucht und wie lange.
- 3
Rollen und Zugriffe beschreiben: Wer darf welche Auswertung sehen.
- 4
Vertragliche Grundlage schaffen: Auftragsverarbeitung und technische Maßnahmen dokumentieren.
Womit wir arbeiten
Häufig gefragt
- Wo liegen die Daten?
- Auf Infrastruktur innerhalb der EU. Wenn der Betrieb in einem Konto des Kunden gewünscht ist, richten wir ihn dort ein.
- Erfassen Sie Bewegungsdaten aus dem Headset?
- Nur wenn es für das Training gebraucht wird, und dann nach vorheriger Abstimmung. Wo es ohne geht, erheben wir sie nicht.
- Bekommen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Ja, samt Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Im Erstgespräch klären wir, ob und wie sich Ihr Ablauf abbilden lässt. Unverbindlich und ohne Vorbereitung Ihrerseits.
Termin auswählen